Einteilung dieser Seite:
1. Allgemeine Einleitung ins Thema "Artenschutz"
Dass der Tiger, der Panda, der Gorilla, vier der fünf Nashornarten und verschiedene Haiarten an der Schwelle zur Ausrottung stehen, macht weltweit Schlagzeilen.
Dass unsere Natur jedoch täglich und ganz unspektakulär ein wenig ärmer wird, dass täglich Tier- und Pflanzenarten, die sich in Jahrmillionen entwickelt haben, unwiederbringlich von unserer Erde verschwinden und eine phantastische Artenvielfalt schleichend auch direkt vor unserer Haustür erlischt, davon merkt die Öffentlichkeit weit weniger. So sind weltweit etwa ein Viertel aller Säugetierarten und ein Drittel der Amphibienarten vom Aussterben bedroht. Bei vielen Pflanzenarten sieht es nicht besser aus. Was die Schweiz betrifft, so sind beispielsweise 40% der Brutvögel auf der roten Liste gefährdeter Arten aufgeführt und weitere 12% sind potenziell gefährdet. Entsprechendes gilt für unsere Reptilien, Amphibien und Fische, Heuschrecken, Libellen oder Blütenpflanzen.
"Artenschutz", "Artenförderung" oder "Arterhaltung", d.h. Massnahmen zu ergreifen, um Tier- und Pflanzenpopulationen in ihren Lebensräumen vor der Ausrottung durch den Menschen oder dem Aussterben aus anderen Gründen zu bewahren, ist folglich nicht nur eine Angelegenheit der Regenwaldregionen, der Savannen und Steppen ferner Länder - es berührt ganz direkt auch uns.
In der Schweiz, also im nationalen Rahmen, sind im Wesentlichen drei Gesetze und ihre zugehörenden Verordnungen erlassen worden, die unter anderem die Erhaltung, den Schutz und das Management einzelner Tierarten aber auch von ihren Lebensräumen zum Ziel haben:
1. Das Natur- und Heimatschutzgesetz
2. Bundesgesetz über die Fischerei
3. Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel
Auf nationaler Ebene ist das Bundesamt für Umwelt BAFU und dort speziell die Abteilung Biodiversität für den Arten- und Lebensraumschutz zuständig. Der Vollzug ist jedoch weitgehend Aufgabe der Kantone und ihrer kantonalen Behörden (Jagd-, Fischerei- und Naturschutzinspektorate).
Ausserdem setzen sich auch private Organisationen (sogenannte "NGOs") für den Artenschutz ein; zu den bekanntesten gehören Pro Natura, der Schweizer Vogelschutz SVS und der WWF. Pro Natura hat übrigens die Blauflügelige Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens) als Tier des Jahres 2023 in der Schweiz benannt und gemäss SVS BirdLife Schweiz ist der Sumpfrohrsänger (Acrocephalus palustris) Vogel des Jahres 2023 .
Artenschutz ist jedoch nicht nur die Sache von Bundesbehörden und privaten Organisationen. Jeder und jede kann in seinem/ihrem eigenen Umfeld dazu beitragen, einzelne Tier- und Pflanzenarten, ihre Lebensräume und damit die Biodiversität zu erhalten und zu fördern. So kann beispielsweise der eigene Garten naturnah gestaltet und reichlich strukturiert werden. Statt sterilen Rasens sät man eine Wiese mit einheimischen Blumen, statt fremdländischen pflanzt man einheimische Sträucher und Bäume. Stein-, Ast-, und Laubhaufen, Trockenmäuerchen, Totholz und anderes bietet manchen Kleintieren Unterschlupf und Lebensraum. Beim Wandern, Sporttreiben und beim Reisen gehen wir sorgsam mit der Natur um. In einer Artikelreihe zum Thema "Auf Safari in der Gemeinde Radelfingen", weise ich die Mitbewohner meiner Wohngemeinde auf die vielen faunistische Kostbarkeiten hin, denen wir - noch - fast täglich in unserer unmittelbaren Umgebung begegnen können und versuche, sie zu einem verantwortungsbwussten Umgang mit diese Tieren aber auch mit deren Lebensraum anzuregen (s. "Gemeindeverwaltung Radelfingen" und dort "Aktuell und Radelfinger")
Auf internationaler Ebene hat das BAFU die Federführung für folgenden Artenschutzkonventionen:
Internationales Übereinkommen vom 18. Oktober 1950 zum Schutz der Vögel
Übereinkommen vom 2. Februar 1971 über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar-Übereinkommen)
Übereinkommen vom 23. Juni 1979 zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Bonner Konvention)
Übereinkommen vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention)
Übereinkommen vom 5. Juni 1992 über die biologische Vielfalt (Rio-Konvention).
Was die sogenannte "Rote Liste" anbelangt, so handelt es sich dabei weder um ein gesetzliches Regelwerk, noch um einen Teil eines internationalen Übereinkommens, sondern um eine von der "Welt Naturschutz Organisation" (IUCN) entwickelte und fortlaufend überarbeitete Liste über den Gefährdungsgrad einer Vielzahl von Tierarten auf der Erde.
Zwei andere wichtige internationale Übereinkommen, welche ebenfalls im Dienste der Arterhaltung stehen, werden vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit Veterinärwesen (BLV) und dort insbesondere durch den Bereich "Internationales" betreut.
Es sind dies das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES), allgemein auch "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" genannt und das Internationale Übereinkommen vom 2. Dezember 1946 zur Regelung des Walfangs (ICRW). Sie seien nachträglich kurz vorgestellt:
Bereits vor mehreren Jahrzehnten wurde erkannt, dass sich der übermässige internationale Handel für viele Arten zu einer ernsthaften Gefahr entwickeln könnte. In der Erkenntnis, dass die internationale Zusammenarbeit zum Schutz dieser Tier- und Pflanzenarten vor einer übermässigen Ausbeutung durch den internationalen Handel überlebenswichtig ist, kamen im Jahre 1973 etwa 50 Länder, zu denen auch die Schweiz gehörte, in Washington (DC) überein, einen Staatsvertrag auszuhandeln und umzusetzen. Die Schweiz ist nicht nur einer der Erstunterzeichnenden dieser "Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora" (CITES), sondern sie ist auch Depositarstaat von CITES und Sitz des internationalen CITES Sekretariats in Genf. Bis heute haben 183 Staaten dieses Übereinkommen unterzeichnet.
CITES wird oft falsch interpretiert und hat deshalb häufig ein Image als die Artenschutzkonvention schlechthin. Dies ist nur zum Teil richtig: Einerseits verfügt CITES über Mechanismen, um gefasste Beschlüsse auch wirklich durchzusetzen und dort regelnd einzugreifen, wo Hinweise existieren, dass Arten durch den internationalen Handel gefährdet oder gar ausgerottet werden könnten andererseits aber kann sich CITES nur in solchen Fällen zum Schutz von Tier- und Pflanzenarten auswirken, wo effektiv der internationale Handel eine der Hauptgefahren darstellt. Hier vermag CITES, durch Kontrolle, Beschränkung oder Verbot des Handels, eine Art von dem sie schädigenden - internationalen - Handelsdruck zu befreien. Tier- und Pflanzenarten, welche nicht durch den internationalen Handel, sondern durch andere Faktoren, wie z. B. Lebensraumzerstörung oder nationalen Handel gefährdet sind, können durch dieses "Artenschutzübereinkommen" nicht geschützt werden. Dennoch wird immer wieder versucht Tier- und Pflanzenarten ohne jegliche Handelsrelevanz den Bestimmungen von CITES zu unterstellen, was überhaupt keinen Sinn macht und falsche Erwartungen weckt. Und noch etwas anderes: CITES verbietet den Handel mit Tieren und Pflanzen, die der Natur entnommen werden, nicht grundsätzlich, sondern unterstützt einen solchen Handel im Prinzip, sofern er gemäss den Bestimmungen von CITES durchgeführt und damit nachhaltig ist, was heisst, dass durch die Nutzung nur das "abgeschöpft" wird, was auf natürliche Weise jedes Jahr wieder nachwächst. Es gibt heute viele Beispiele, die zeigen, dass eine nachhaltige Nutzung durchaus ein Konzept ist, das zur Erhaltung von Tieren und Pflanzen in der Natur beizutragen vermag, weil es die sogenannten "erneuerbaren natürlichen Ressourcen" auch wirtschaftlich wertvoll macht und dadurch an Ort Anreize entstehen, diese Einnahmequelle zu erhalten oder zu fördern.
Die Bestimmungen von CITES gelten nicht für alle Tier- und Pflanzenarten dieser Erde, sondern "nur" für etwa 5000 Tier und 30000 Pflanzenarten. Sie werden in drei Anhängen, entsprechend drei unterschiedlichen Schutzstufen, aufgeführt. Änderungen der Anhänge werden - unter vielen anderen Dingen - an der etwa alle drei Jahre stattfindenden Konferenz der Vertragsstaaten (CoP) beschlossen.
Im Anhang I aufgeführte Arten sind akut gefährdet; der Handel mit diesen Exemplaren ist grundsätzlich verboten (z.B. Elfenbein, Tigerfelle, Nashornhorn, Schildpattprodukte). Ausgenommen sind u.a. sogenannte "Vorerwerbsexemplare" (Exemplare die sich vor dem Inkrafttreten von CITES bereits im Handel befanden) sowie Produkte die nachweislich von Zuchttieren stammen, bzw. sogenannte "Gefangenschaftsnachzuchten" sowie solche für Erhaltungszuchtprogramme und Forschungszwecke.
In den Anhängen II und III werden Arten aufgeführt, die ohne Kontrolle und Regelung des Handels gefährdet werden könnten. Der internationale Handel wird deshalb durch die Vertragsstaaten über Bewilligungen (Import-, Exportdokumente) erfasst und kontrolliert.
Den Bestimmungen von CITES sind auch Reiseandenken und Mitbringsel unterstellt. Wer also auf eine Reise ins Ausland geht sollte sich dessen bewusst sein und bei der Wahl von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen und Produkten oder gar lebenden Exemplaren als Andenken mit Umsicht und Vorsicht vorgehen. Im Zweifelsfall lässt man besser die Finger davon. Auf jeden Fall zieht man vorher beim BLV Erkundigungen ein.
Bewilligungspflichtige Arten dürfen nämlich nur dann international gehandelt oder eben als Reiseandenken eingeführt werden, wenn das Ursprungsland die Ausfuhr bewilligt hat. Solche Ausfuhrbewilligungen können jedoch nur erteilt werden, wenn von einer wissenschaftlichen Behörde festgestellt worden ist, dass das Überleben der Art dadurch nicht beeinträchtigt wird. Somit können Ursprungsländer über die Nutzung ihrer Fauna und Flora selbst entscheiden und die Einfuhrländer unterstützen sie in ihren Bemühungen.
In der Schweiz sind für den Import und den Export (auch Re-Export) von CITES-Exemplaren meist eine Einfuhrbewilligung und eine Ausfuhrbewilligung (bzw. Wiederausfuhrbescheinigung) notwendig. Diese werden vom BLV ausgestellt.
Konfiszierte Exemplare (links: Elefantenstosszähne, rechts: Artikel aus Reptilleder) im Archiv der CITES Vollzugsbehörde der Schweiz
Das "Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs" stammt aus einer Zeit, wo der Walfang noch von diversen Ländern aktiv betrieben wurde, aber man einsah, dass ohne eine internationale Regelung dieser Jagd, manche Arten, insbesondere die Bartenwale, grosse Gefahr liefen, ausgerottet zu werden. Im Übereinkommen wird eingestanden, dass "der Walfang im Laufe seiner Entwicklung dermassen zur übermässigen Ausbeutung eines Fanggrunds nach dem andern und einer Walart nach der andern geführt hat, dass es unerlässlich geworden war, alle Walarten vor künftiger übermässiger Jagd zu schützen." Damit beabsichtigte man, "den kommenden Generationen den grossen natürlichen Reichtum zu erhalten, den die Walbestände darstellen". Dabei dachte man aber nicht daran, die Wale definitiv zu schützen, sondern war überzeugt, dass "die Walbestände auf natürliche Weise wieder zunehmen, wenn der Fang angemessen reglementiert wird und dass die Vergrösserung der Walbestände in Zukunft wieder eine Erhöhung der Fangquoten erlauben wird, ohne diese natürlichen Reserven zu gefährden". Deshalb sah man vor, "den Walfang vorläufig auf jene Arten zu beschränken, welche die Ausbeutung am besten ertragen, um so gewissen stark dezimierten Arten eine Erholungspause zu gönnen". So sollte "die geordnete Entwicklung der Walfangindustrie ermöglicht werden".
Würde dieses Übereinkommen heute, statt 1946, abgeschlossen, wäre die Zielsetzung sehr wahrscheinlich eine andere und statt einer "Konvention zur Regelung des Walfangs" hätten wir wohl eine "Konvention zur Regelung der Erhaltung der Wale" oder eine "Walschutzkonvention". Diese Problematik resp. dieser Konflikt zieht sich wie ein roter Faden, oder besser, legt sich wie ein Schatten über alles was in der Internationalen Walfangkommission (IWC), die sich jedes zweite Jahr trifft und wo alle Vertragsstaaten vertreten sind, diskutiert und beschlossen wird. Gewisse Mitgliedstaaten, die nach wie vor ein aufgrund des existierenden Übereinkommens legitimes Interesse am Walfang haben und/oder einen durch das Übereinkommen sanktionierten wissenschaftlichen Walfang ausüben oder generell ein Interesse an der nachhaltigen Nutzung sogenannter "erneuerbarer natürlichen Ressourcen" vertreten, stossen in der IWC auf eine Gegnerschaft, welche den Walfang vollständig beendet sehen möchten, was aber diese veraltete Konvention so nicht vorsieht. Seit Jahren wird um eine für alle akzeptierbare Kompromisslösung gerungen, um diesen Konflikt im Interesse der Wale zu lösen.
Im Jahre 1986 wurde ich vom BLV als Chef der "Sektion Artenschutz" angestellt und - unter vielem anderen - nicht nur mit dem Vollzug von CITES in der Schweiz, sondern auch mit der Vertretung der Schweiz an den CITES Vertragsstaatenkonferenzen und im Ständigen Ausschuss von CITES sowie - als sogenannter "Komissär" - in der Internationalen Walfangkommission (IWC) beauftragt. Dass ich dabei stets an ein Mandat der Landesregierung, also an Handlungsanweisungen gebunden war, die vorgängig von der Eidg. Fachkommission, den betroffenen Bundesämtern und dem Gesamtbundesrat abgesegnet worden waren, und ich nicht meine persönliche Meinung kundtat, wurde von manchen Seiten oft nicht verstanden und machte mir mein Leben manchmal nicht leicht. Und dennoch handelte es sich um eine überaus interessante und faszinierende Aufgabe, die mich 20 Jahre lang sehr befriedigte. Ich lernte mich nicht nur auf internationalem Parkett zu bewegen, in harten Verhandlungen im Interesse der Sache, lösungsorientiert und vermittelnd die schweizerische Position einzubringen, sondern auch sogenannte "hidden agendas" also Motive im Hintergrund - oft politischer Natur - zu erkennen und als Folge Strategien zu entwickeln, wie trotz oder in Berücksichtigung dieser verborgenen Motive, Lösungen und Resultate zu erreichen waren. In meiner Arbeit war ich eingebettet in ein internationales Netzwerk von vielen guten, engagierten, kooperativen und hilfsbereiten Kollegen in den CITES Vollzugsbehörden der 181 anderen Mitgliedstaaten, den anderen Komissären in der IWC und den internationalen Sekretariaten der beiden Konventionen, mit einem überaus reichen Informationsfluss über Probleme, Ereignisse und Massnahmen im Bereich des Artenschutzes auf der ganzen Welt.
Ich war aber auch verantwortlich für die Umsetzung der Beschlüsse der CITES Vertragsstaatenkonferenz im nationalen Rahmen, in der Gesetzgebung (s. Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten), in Informationsschreiben und in Instruktionsmaterial und Schulungskursen für die Vollzugsorgane an der Grenze und im Inland (Grenztierärzte, Zoll- und Polizeiorgane). Ich betreute wissenschaftliche Untersuchungen von Praktikanten der Sektion im Rahmen von CITES (s. Liste der Publikationen am Schluss dieser Seite) und zusammen mit meinen motivierten MitarbeiterInnen der Sektion (später "Bereich" genannt), galt es tausende, ja zehntausende von Einfuhr- und Ausfuhrbewilligungen sowie Wiederausfuhrbescheinigungen pro Jahr für CITES-Exemplare auszustellen und einen umfassenden Jahresbericht abzuliefern. Dazu kamen Vorträge und Veröffentlichungen zum Thema, Ausstellungen, Medienauftritte, Kontakte zu Kunden, Journalisten, Institutionen und Organisationen im In- und Ausland und die Beantwortung vieler Fragen auch von Privaten tagein, tagaus. Im Laufe dieser sogenannten "Öffentlichkeitsarbeit" haben mich insbesondere manche Journalisten (Zeitung, Radio, Fernsehen) enttäuscht. In aller Regel sind sie zwar fachlich nicht auf der Höhe, sind aber voreingenommen oder haben eine bereits vorgefasste Meinung, nicht selten beeinflusst durch Vertreter irgend einer nicht-staatlichen Organisation mit eigenen Partikulärinteressen oder gar extremen Ansichten und ihre nie offen geäusserte Absicht ist dann, den Vertreter der Bundesverwaltung, den Vertreter eines Amtes, kurz, den "Beamten, der ja ohnehin von der Materie keine Ahnung hat", in die Pfanne zu hauen. So hat beispielsweise einmal die Afrikakorrespondentin des Schweizer Radios anlässlich einer CITES Vertragsstaatenkonferenz die Vertreterin einer recht extremen nicht-staatlichen Organisation Deutschlands (!) über ihre Meinung zum Verhalten und zur Leistung der Schweizer Delegation an der Konferenz befragt. Dann hat sie das Interview so geschnitten, dass praktisch nur Negatives übrig blieb und auf diese Weise im "Echo der Zeit" über die Tätigkeit der Schweizer Delegation an der Konferenz berichtet. Als ich sie, unter gütiger Mithilfe des Schweizer Botschafters, zur Rede stellte, gestand sie mir, nur dies habe halt "eine Story" ergeben. Wenn sie objektiv und korrekt über die von verschiedenen Seiten löblich erwähnte Arbeit der - kleinen - Schweizer Delegation berichtet hätte, wäre ihr Beitrag von der Redaktion vermutlich abgelehnt worden...
Noch heute erheitert oder aber irritiert es mich, die Berichterstattung insbesondere über die CITES Konferenzen und die Tagungen der IWC in der Presse zu verfolgen. Was auch immer in den Zeitungen steht oder am Radio oder im Fernsehen gesagt wird, es enthält mit grosser Wahrscheinlichkeit mehr oder weniger grobe Fehler.
Jeder CITES Vertragsstaat ist verpflichtet neben der Vollzugsbehörde auch eine wissenschaftliche Behörde zu bestimmen, welche die Vollzugsbehörde berät. In der Schweiz ist es die vom Bundesrat gewählte Eidg. Fachkommission. Als Leiter der Vollzugsstelle war ich von Amtes wegen auch Sekretär dieser Fachkommission, einem kompetenten und wichtigen Gremium im CITES Vollzug. Im Jahre 2000 wurde ich von den Vertragsstaaten der europäischen Region als Vertreter Europas in eines der zwei wissenschaftlichen Komitees von CITES, nämlich ins "Animals Committee" gewählt. Das zweite ist, logischerweise, das "Plants Committee". 2002 wurde ich Präsident des aus 10 Vertretern der 5 Regionen der Welt bestehenden Animals Committees und 2004 wie 2007 wurde ich von den anderen Mitgliedern des Animals Committees in meinem Amt bestätigt. Nach der CITES Vertragsstaatenkonferenz in Doha (Qatar) im Jahre 2010 legte ich dieses Amt nieder (s. u.). Insgesamt habe ich also dieses Komitee rund 8 Jahre lang geleitet, ebenso wie die entsprechenden Tagungen mit jeweils etwa 130 Teilnehmern, darunter rund 120 Beobachtern (Vertreter von Vertragsstaaten und nichtstaatliche Organisationen aus aller Welt).
Hier präsidiere ich die 24. Tagung ("Meeting") des CITES Animals-Committees in Genf (2009)
Die Mitglieder des CITES Animals-Committees an der 22. Tagung in Lima (Peru), 2006: Oben v. l. Nobuo Ishii (Japan), Rodrigo Medellin (Mexico), Rod Hay (New Zealand), Mario Jolon (Guatemala), AlvaroVelasco (Venezuela), Marcel Calvar Agrelo (Uruguay), Choo Hoo Giam (Singapore). Unten v. l.: Richard Bagine (Kenya), Mohammad Pourkazemi (Isl. Rep of Iran), Thomas Althaus (Schweiz), Katalyn Rodics (Ungarn), Siti Prijono (Indonesien), Edson Chidziya (Zimbabwe)
Über diese viele Jahre dauernde, spannende Tätigkeit als "Chef Artenschutz" im BLV könnte ich hunderte von Geschichten erzählen, lustige, traurige, deprimierende und erbauende. Ich habe viele grossartige, hilfsbereite, interessante, kollegiale Menschen kennen gelernt und Freundschaften nicht nur im engeren Mitarbeiterkreis, sondern auch über alle Länder hinweg geschlossen. Dabei habe ich gelernt, anderen offen und mit Respekt zu begegnen und kollegial und konstruktiv gemeinsame Lösungen zu erarbeiten, aber auch gelernt, mir für bestimmte Situationen oder gegenüber weniger netten Menschen gleichsam ein Entengefieder zuzulegen, an welchem ungerechtfertigte und teilweise sogar bösartige Angriffe und Unterstellungen wie Wasser abperlten. Letztlich bin ich überzeugt, mit meinem Einsatz im Rahmen von CITES ein kleines bisschen dazu beigetragen zu haben, dass für manche Tier- und Pflanzenarten die Weiterexistenz gesichert und ihr Verschwinden von dieser Erde - wenigstens für eine Weile - verhindert werden kann.
Im März 2010, an der 15. CITES Vertragsstaatenkonferenz in Doha (Qatar) bin ich, wie erwähnt, als Präsident des CITES Animals Committees definitiv zurückgetreten und habe damit meine langjährige Aktivität im Rahmen von CITES beendet. Es wäre aber gelogen, wenn ich hier sagen würde, dass ich mich nachher nicht mehr für CITES und alles, was damit zusammenhängt, interessieren würde...
Übrigens: 2010 war von der UNEP dem "United Nations Environment Program" zum Jahr der biologischen Diversität erklärt worden. Ursprünglich wurde beabsichtigt, den Artenschwund bis zu diesem Jahr zu reduzieren, ja sogar aufzuhalten. Leider hat man die gesteckten Ziele bei weitem nicht erreicht. Arterhaltung und Erhaltung der natürlichen Lebensräume stehen halt leider bei vielen Ländern dieser Erde nicht an erster Stelle ihrer Prioritäten (s. dazu auch die Informationen bei UNEP und bei der IUCN [International Union for Conservation of Nature].